

Mit der Umsetzung von Art. 58 KVG zählen Leitlinien nun offiziell als Qualitätsindikator. Ihre Implementierung muss sowohl von ambulanten Praxen als auch von Institutionen erhoben, dokumentiert und publiziert werden. Worauf kommt es an? Wir haben ein Grundlagenpapier erarbeitet und fassen in diesem Beitrag die wichtigsten Punkte zusammen.
Laurence Mundinger, Präsidentin der Kommission Qualität
In den vergangenen zwei Jahren hat die Qualitätskommission der SGKJPP eine neue Qualitätsmassnahme entwickelt: die Implementierung von Leitlinien in die klinische Praxis. Diese Arbeit wurde an der Delegiertenversammlung im Juni 2025 vorgestellt; das dazugehörige Grundlagenpapier ist von den Delegierten verabschiedet worden.
Als Fachgesellschaft ist es unser Ziel, einen soliden Qualitätsindikator zu entwickeln, indem wir unseren Mitgliedern klare und relevante Leitlinien zur Verfügung stellen. Für medizinische Praxen bedeutet dies vor allem:
Wir haben nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Das vollständige und ausführliche Dokument ist auf unserer Website unter der Rubrik „Qualität“ verfügbar. Dieses Dokument sowie die zur Verfügung gestellten Empfehlungen werden regelmässig aktualisiert.
Wichtig: Leitlinien ersetzen nicht das klinische Urteilsvermögen. Sie stellen vielmehr ein strukturiertes Instrument der Qualitätssicherung dar, das mit einer individuellen Praxis vereinbar ist. Es geht nicht darum, Patientinnen und Patienten zu standardisieren, sondern das Niveau der Begründung, die Kohärenz und die Transparenz therapeutischer Entscheidungen zu erhöhen.
Leitlinien sind systematisch entwickelte Empfehlungen, die Gesundheitsfachpersonen bei diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen in spezifischen klinischen Situationen unterstützen. Sie basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, integrieren klinische Expertise, werden in einem transparenten und konsensbasierten Prozess erarbeitet und regelmässig überarbeitet.
Mehrere Institutionen veröffentlichen methodisch sehr anspruchsvolle Leitlinien, die eine systematische Literaturauswertung mit einem strukturierten Expertenkonsens verbinden. Dazu gehören:
In der Schweiz bestehen ebenfalls Empfehlungen, diese entsprechen jedoch nicht immer den strengen internationalen methodischen Standards.
Für Patientinnen und Patienten:
Für Fachpersonen:
Nein. Sie stellen vielmehr einen Orientierungsrahmen dar und sind kein „Rezept“, das mechanisch angewendet werden kann.
Die Ärztin bzw. der Arzt:
Qualität besteht nicht in der blinden Anwendung von Empfehlungen, sondern in der Fähigkeit, Entscheidungen – unabhängig davon, ob sie leitlinienkonform sind oder nicht – fachlich zu begründen.
Die Mehrsprachigkeit der Schweiz stellt in der Anwendung von Leitlinien eine besondere Herausforderung dar. Ein nationaler Konsens und eine Harmonisierung wären ideal, sind jedoch schwierig umzusetzen. Die Übernahme von Leitlinien in einer Landessprache und deren Übersetzung in eine andere Sprache ist nicht möglich, da die Guidelines urheberrechtlich geschützt sind und nicht übersetzt werden dürfen.
Wir haben uns daher für die Nutzung unterschiedlicher Referenzen je nach Sprachregion und aus verschiedenen Herkunftsländern entschieden (NICE, HAS, AWMF). Interessanterweise wurde dieser Weg auch von nahe verwandten Fachgesellschaften gewählt (Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie, Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie).
Seit über 20 Jahren strukturieren Leitlinien (Guidelines oder Praxisempfehlungen) die klinische Praxis in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Sie sollen eine evidenzbasierte Versorgung gewährleisten und zugleich der Einzigartigkeit jeder klinischen Situation Rechnung tragen.
Was bisher von vielen Ärztinnen und Ärzten selbstverständlich gelebt wurde, muss mit der verpflichtenden Umsetzung von Art. 58 KVG (Qualität und Wirtschaftlichkeit) neu nachgewiesen und in Qualitätsberichten von den Fachgesellschaften jährlich publiziert werden. Denn die SGKJPP hat neben der Supervision und den Qualitätszirkeln auch die Anwendung von Leitlinien als Qualitätsindikator festgelegt (vorgeschrieben sind mindestens drei solcher Indikatoren, die jeweils von den Fachgesellschaften bestimmt werden konnten).
Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen sind somit eine offiziell anerkannte Qualitätsverbesserungsmassnahme (QVM). Die SGKJPP wird ihre Mitglieder laufend sensibilisieren und informieren, um den Umgang mit Leitlinien in der täglichen Arbeit in praxis-ambulanten wie auch in institutionellen Bereichen der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu erleichtern.