Art. 3.1 Beitragsreglement
In Institutionen tätige, beitragspflichtige Mitglieder mit einem 40% -Pensum und weniger (ohne zusätzliche eigene Praxis) und frei praktizierende Mitglieder, deren nachgewiesenes AHV-pflichtiges Einkommen CHF 50'000.- pro Jahr nicht übersteigt, bezahlen den halben Jahresbeitrag. Der Nachweis (medisuisse) muss mit dem Antragsformular eingereicht werden.