Mitgliederantrag

Die GLN-Nr. finden Sie im MEDREG

Korrespondenzadresse

Falls die Rechnungsadresse von der Hauptadresse abweicht, diese bitte hier angeben:

Angaben zur Mitgliedschaft

Die Mitgliederkategorien sind in unseren Statuten geregelt.

Doppelmitglieder SGKJPP und SGPP bezahlen in ihrer Hauptgesellschaft den vollen Mitgliederbeitrag (CHF 600.-) und in der zweiten Gesellschaft den halben Mitgliederbeitrag (CHF 300.-). 

Der Jahresbeitrag reduziert sich um CHF 200.-wenn die Partnerin/der Partner ebenfalls Mitglied der SGKJPP und im selben Haushalt wohnhaft ist. Bitte den vollständigen Name des/der PartnerIn angeben: 

Nachweis

Art. 3.1 Beitragsreglement
In Institutionen tätige, beitragspflichtige Mitglieder mit einem 40% -Pensum und weniger (ohne zusätzliche eigene Praxis) und frei praktizierende Mitglieder, deren nachgewiesenes AHV-pflichtiges Einkommen CHF 50'000.- pro Jahr nicht übersteigt, bezahlen den halben Jahresbeitrag. Der Nachweis (medisuisse) muss mit dem Antragsformular eingereicht werden.

Die Mitgliederbeiträge sind in unserem Beitragsreglement geregelt.

Assistenzmitglieder müssen eine Bestätigung der Klinik einreichen. 

Der Vorstand der SGKJPP wird an seiner nächsten Sitzung über Ihren Antrag befinden. Der Entscheid über die Aufnahme wird Ihnen so rasch wie möglich schriftlich mitgeteilt. 

.hausformat | Webdesign, Typo3, 3D Animation, Video, Game, Print